Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Geistiges Heilen ohne Heilpraktikererlaubnis möglich ist.
Gesetzlich bin ich dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass meine Arbeit kein Ersatz für evtl. notwendige medizinische oder psychotherapeutische Behandlung ist. Ich bin weder Ärztin noch Heilpraktikerin, stelle keine Diagnosen und behandle nicht im medizinischen oder therapeutischem Sinne. Es wird kein Heilungsversprechen abgegeben.
Eine laufende Behandlung bei Ihrem Arzt oder Heilpraktiker sollte weder abgebrochen noch unterlassen werden. Eine künftige Behandlung sollte weder verschoben noch ganz unterlassen werden. Ebenso wenig sollten Sie die von ihrem Arzt oder Heilpraktiker verschriebenen Medikamente absetzen.
Aufgabe und Ziel der geistigen Heilung ist es,
Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, die Einheit zwischen Körper – Seele – Geist wieder herzustellen, den Menschen in seiner Eigenverantwortung zu ermutigen und zu unterstützen, und dadurch die Selbstheilungskräfte wieder zu aktivieren.
Geistiges Heilen ersetzt NICHT den Besuch bei Arzt oder Heilpraktiker.
Zu Beginn einer energetischen Behandlung bitte ich Sie, mir zu unterschreiben, dass ich Sie darauf hingewiesen habe.
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